Zum 30. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht
⁉️ Wusstet Ihr es?
Die Bund-Länder-Zusammenarbeit wurde mit dem Abschluss des Vertrags von Maastricht am 7. Februar 1992 neu gestaltet. Der so genannte „Europa-Artikel“, Artikel 23 Grundgesetz regelte dies: Nach ihm sind die deutschen Länder in EU-Angelegenheiten an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen. Mitwirkungsrechte stehen den Bundesländern auch bei Änderungen der vertraglichen Grundlage der EU, der Erarbeitung und Verabschiedung von europäischen Rechtsakten und bei der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu.
🗣 Wisst Ihr was das bedeutet?
Mit einem starken Ergebnis der CDU bei der anstehenden Landtagswahl können wir aktiv für die Menschen in Dortmund, in NRW, aber auch in Deutschland und Europa gestalten.
👉 Am 15. Mai (oder vorab per ✉️) CDU wählen!