Bundestag debattiert über Antrag der CDU/CSU Fraktion zur Reform des europäischen Asylrechts
Die CDU/CSU-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag zur Reform des europäischen Asylrechts debattiert, der auf das Konzept der sicheren Drittstaaten setzt. Ziel ist es, dass Asylsuchende, die nach einem festgelegten Stichtag in der EU Asyl beantragen, in einen sicheren Drittstaat außerhalb Europas überführt werden, um dort ihr Asylverfahren durchzuführen. Bei positivem Ausgang soll der Drittstaat den Schutz gewähren, bei negativem Ausgang erfolgt eine Rückführung in das Herkunftsland.
Die hohe Zahl an Asylbewerbern, die Deutschland in den Jahren 2022 und 2023 aufgenommen hat – rund 596.000 Personen – überfordern die Kapazitäten und Integrationsmöglichkeiten des Landes. Hinzu kommt die humanitäre Verpflichtung gegenüber 1,1 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Angesichts dessen wird ein Ende des Zustroms auch für dieses Jahr nicht erwartet.
Um dieses Modell umzusetzen, müssen schnellstmöglich umfassende vertragliche Vereinbarungen mit Drittstaaten wie Ruanda getroffen werden, die eine Partnerschaft in allen Bereichen begründen. Bis ein funktionierender Außengrenzschutz gewährleistet ist, fordert die CDU/CSU-Fraktion zudem Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, verbunden mit der Zurückweisung von Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat aufgenommen wurden oder dort einen Asylantrag stellen können.
Zum Antrag sagt der Kreisvorsitzende der CDU-Dortmund, Sascha Mader: „Das Konzept der sicheren Drittstaaten wird uns helfen, das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen, Deutschland und Europa die Kontrolle über die Migration zurückzugeben und die Hilfe auf diejenigen Menschen zu konzentrieren, die tatsächlich Schutz benötigen.“