Pressemeldung: Menschen in Arbeit bringen statt „Bürgergeld“ ausweiten
Während in Deutschland einerseits Arbeitskräftemangel und andererseits eine moderat steigende Arbeitslosigkeit, die insbesondere im Ruhrgebiet überdurchschnittlich hoch liegt, herrschen, sinken die Reallöhne seit Jahren. Das alles hält die Ampelregierung im Bund nicht davon ab, das sog. „Bürgergeld“ kräftig zu erhöhen.
Die neuen Regelsätze gelten ab 2024 und beinhalten Steigerungsraten von mehr als 10%. Hier können auch nicht Nominallöhne verschiedenster Branchen nicht mithalten.
Diese Erhöhung sowie das gesamte Konstrukt des Bürgergeldes sind schwere Fehler, die zu spürbaren Fehlanreizen in einer wirtschaftlich fragilen Lage führen. So suggeriert das „Bürgergeld“, es stünde jedem Bürger bedingungslos zu, doch beides ist nicht der Fall. Auch Nichtdeutsche können u.U. diese Leistungen beziehen und selbstverständlich müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden.
Nicht einmal 1/5 der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland geht einer Erwerbstätigkeit nach, in Polen sind es über 70% und in Dänemark ¾ aller ukrainischen Flüchtlinge. Ein alleinerziehendes Elternteil mit einem Grundschulkind und einem Jugendlichen erhalten ab 2024 1.424€ monatlich Bürgergeld zzgl. der Kaltmiete der Wohnung sowie die Heiz- und Betriebskosten inkl. Wasser. In der Regel wären das dementsprechend monatlich über 2.000€ für einen dreiköpfigen Haushalt. Selbst mit einer Vollzeitstelle kann es sich demnach mehr lohnen, Leistungen aus dem SGB II zu beziehen als sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Sascha Mader, Kreisvorsitzender der CDU Dortmund, stellt klar: „Leistung muss sich lohnen und Arbeit muss ihren Wert haben. Die Solidargemeinschaft ist nur stark und willens, wenn sie im Gleichgewicht bleibt. Ansonsten ist der soziale Frieden bedroht. An offenen Stellen mangelt es nicht, an staatlicher Vernunft leider schon.“
Es muss sichergestellt werden, dass nur diejenigen Bürgergeld empfangen, die nicht erwerbs- bzw. arbeitsfähig und somit bedürftig sind. Alle anderen haben bereits jetzt die moralische Verpflichtung gegenüber der einzahlenden Gesellschaft, ihren Teil beizutragen. Die CDU Dortmund fordert, dass nicht bedürftigen Bürgergeldempfängern, die keiner Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgehen, nach spätestens sechs Monaten eine gemeinnützige Arbeit auferlegt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Mader, Kreisvorsitzender CDU Dortmund
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Sarah Beckhoff, Stellvertretende Kreisvorsitzende CDU Dortmund